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LEADER

LEADER (Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) ist ein Programm zur Förderung des ländlichen Raumes, das auf dem sogenannten Bottom-up-Ansatz beruht (die Projekte entstehen also von "unten" und werden nicht von höheren Instanzen vorgegeben). Grundpfeiler sind Innovation, Integration und Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen.

Nach der Anerkennung der LAG Hügelland – Schöcklland als LEADER-Region durch das BMLFUW ist es wieder möglich, LEADER-Projekte im Hügel- und Schöcklland einzureichen. Nachstehend finden Sie dazu die wichtigsten Informationen hierzu:

Alle Projekte, die den beiden folgenden Anforderungen entsprechen, können grundsätzlich über das LEADER-Programm der Europäischen Union gefördert werden:
Das Projekt muss den Grunderfordernissen des Programmes entsprechen. Diese sind: Das Projekt muss 1. eine Neuheit (Innovation) für die Region darstellen, 2. einen direkten regionalen Nutzen aufweisen, 3. unterschiedliche AkteurInnen miteinbeziehen und schließlich 4. einen nachhaltigen Charakter besitzen.
Außerdem muss das Projekt zumindest einem jener Themenfelder zuordenbar sein, an welchen in den kommenden Jahren gearbeitet werden soll. Diese Themenfelder wurden von der Region im Zuge der Erstellung der eigenen Strategie festgelegt und umfassen die folgenden Bereiche: Lebensqualität und Barrierefreiheit, Gesundheit, Naherholung, Kultur und Brauchtum, Slow-Region (inkl. Kulinarik), Verkehr, Umwelt und Energie, Jugend und Soziales sowie Regions-PR.


Neu ist im aktuellen Förderprogramm, dass die Förderquoten bis 80% (statt bislang 50%) reichen werden, dass sogenannte Kleinprojekte bis € 5.700,00 mit geringeren administrativen Auflagen eingeführt wurden und dass es ein klar strukturiertes Förderhandbuch gibt.

Dem vorgegebenen Ablaufschema entsprechend, sind die Projekte unter Beibringung aller erforderlichen Unterlagen fristgerecht beim LAG-Büro Hügel- & Schöcklland einzureichen und durch das regionalen Projektauswahlgremium (PAG) zu begutachten und zu beschließen, bevor die vollständigen Förderungsanträge der positiv beschlossenen Projekte an die LEADER-verantwortliche Landesstelle (LVL) zur Projektgenehmigung weitergeleitet werden können. Ab dem Zeitpunkt der Projektgenehmigung durch die LVL können Kosten anerkannt werden.

Achtung: Anerkennungsstichtag für Projektkosten ist der Tag des Eingangs des Förderungsantrags bei der LVL, Abteilung 17, Land Steiermark.

 

Termine und Fristen:

Wann das nächste PAG abgehalten werden wird, erfahren Sie unter unseren News auf unserer Startseite. Um Ihr Projekt in dieser Sitzung einer Beschlussfassung zuführen zu können, müssen alle erforderlichen Unterlagen eine Woche vor dem Sitzungstermin im LAG-Büro Hügel- & Schöcklland eingelangt sein. Die Antragsprüfung durch das Land und die landesinterne Abstimmung erfolgen in Folge.

WICHTIG!
Es können seitens des LAG-Managements nur Projekte für das PAG angenommen werden, die formal und inhaltlich allen Anforderungen entsprechen. Bei Fehlen oder Nichtvorliegen benötigter Unterlagen kommt es zu Nachbesserungen zusammen mit dem LAG-Management. Durch dieses Prozedere kann es möglich sein, dass Ihre Projektidee erst in der darauffolgenden Sitzung des PAG behandelt werden kann!

 

Informationen und Formulare:

Alle wichtigen Details zum Programm und zum Prozedere für ein erfolgreiches Projekt sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie auf unserer Website.

Wir müssen darauf hinweisen, dass die hier zur Verfügung gestellten Inhalte laufend aktualisiert und ergänzt werden, sodass wir Sie ersuchen, unsere Seite laufend zu besuchen.

Für weitere Informationen rund um die Förderabwicklung steht Ihnen das Team des LAG-Büros Hügel- & Schöcklland gerne zur Verfügung!


Wichtige Links

Hier gelangen Sie zu den wichtigsten Dokumenten für das LEADER-Programm:
http://www.landesentwicklung.steiermark.at/cms/ziel/141981037/DE/

 

und hier zu unserer aktuellen Lokalen Entwicklungsstrategie kurz LES.